Heimbeatmung und häusliche Intensivpflege – wer bezahlt’s? Zweiter Teil

Heimbeatmung und häusliche Intensivpflege – wer bezahlt’s? -2-Hallo liebe Leserin, hallo lieber Leser,

na wer sagt’s denn und schon geht’s weiter !

Also, um Heimbeatmung, bzw. häusliche Intensivpflege in der Häuslichkeit des Patienten durchführen zu können bedarf es eines ärztlichen Attestes und der Verordnung für häusliche Krankenpflege. Krankenkasse und MDK haben nun die notwendigen Unterlagen, gleichzeitig stellt sich natürlich die Frage der entstehenden Kosten.

Es macht meiner Meinung nach durchaus Sinn, der Krankenkasse mit gleicher Post mitzuteilen, wie die Pflege aussehen soll und was der Pflegedienst dafür haben will. Wir schicken immer mit dem Kostenvoranschlag auch einen vorläufigen Behandlungsplan, so ist für den zuständigen Sachbearbeiter sofort ersichtlich welche Leistungen  im Detail am Patienten erbracht werden.

Das heißt sicher nicht, das der Kostenvoranschlag dann gleich akzeptiert wird, macht die Verhandlungen aber leichter und transparenter.

Was bekommt nun so’n Pflegedienst für eine 24 stündige Intensivpflege?

Hier geht’s jetzt richtig ans Eingemachte. Für diesen Bereich gibt es derzeit keinen Rahmenvertrag oder ähnliches. Jeder Pflegedienst verhandelt somit seine Vergütungen selbst.

Im Gegensatz zu den, in der häuslichen Pflege üblichen Besuchspauschalen, werden in der ambulanten Intensivpflege Stundensätze bezahlt. Für eine qualitativ hochwertige intensivpflegerische Versorgung liegen die Stundensätze im Bereich von 33,– bis 35,– €, in besonders schwierigen Fällen sogar bis 38,– € in der Stunde.

WAAS ?? Soo viel?

Gute Intensivpflegedienste arbeiten ausschließlich mit examinierten Pflegefachkräften, welche zusätzlich noch entsprechende Weiterbildungen für den Einsatz in der außerklinischen Intensivpflege absolviert haben. Fachpflegekräfte für Anästhesie und Intensivpflege stehen im Pflegeteam zur Verfügung.

Nimmt man die S2 Richtlinie der DIGAB als Maß aller Dinge, werden zusätzlich auch Atemtherapeuten eingesetzt. (Über diesen Sinn oder Unsinn - später mehr)

Gute Leute kosten Geld – eine altbekannte Weisheit oder? Wenn ich also meine Leute TFöD (Baden-Württemberg) angelehnt bezahle, habe ich für eine Krankenpflegefachkraft (gerne auch Gesundheits- und KrankenpflegerIn ;-) ) einen durchschnittlichen Personalkostensatz von rund 28,00 EUR die Stunde . Da ist jetzt noch kein Cent für Fortbildungs-, Betriebs- und Verwaltungskosten drin – von Gewinn ganz zu schweigen. Benötige ich eine Fachkraft für Anästhesie und Intensivpflege, geht’s locker auf die 30,00 EUR (eher mehr) zu! Atemtherapeut? – Träum weiter

Allerdings gibt es Pflegedienste, die sich aus marktpolitischen Gründen bei den Kostenträgern mit Stundensätzen zwischen 25,00 und 27,00 EUR anbiedern. 

Solche Sätze bedingen entweder Qualitätsabstriche, oder sind aus irgendwelchen Töpfen quersubventioniert. Das mag diesen “Kollegen” kurzfristig Marktvorteile bescheren,  Versorgung auf einem hohem Qualitätslevel funktioniert  so – auf Dauer – allerdings nicht.

Welche Rolle nun SGB V und SGB XI in dieser „Mischfinanzierung“ spielen, ob und wie viel Angehörige und Patienten noch dazu bezahlen müssen.

Darüber nächstes Mal mehr.

Bis dahin – Alles Gute – a liabs Griaßle von dr Alb

Ihr

Peter Wolthoff

 

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2 Antworten auf Heimbeatmung und häusliche Intensivpflege – wer bezahlt’s? Zweiter Teil

  1. arachne2611 sagt:

    Ich würde gerne einen Heimbeatmungsdienst eröffnen da es in unserer Gegend nur sehr wenige gibt und die nachfrage höher zu sein scheint als das Angebot. Nun meine Frage: Welche Voraussetzungen brauche ich hierfür was muss ich beachten und wieviel muss ich anfangs investieren? kennt sich jemand damit aus?

  2. Hallo arachne2611,
    wo möchtest du denn gründen? Hast du bereits einen Pflegedienst? Hast du die Nachfrage gut recherchiert?

    Grüßle

    Peter

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